Projektbau beton
An den Bau von Fahrsilos werden bestimmte gesetzliche Anforderungen gestellt: So benötigt man für Fahrsiloanlagen eine Baugenehmigung, Boden und Wände müssen dicht sein, Sickersaft und verschmutztes Niederschlagswasser müssen in einer versiegelten Grube aufgefangen werden, und zu Brunnen und Gewässern sind Mindestabstände einzuhalten.
Wir bauen Fahrsilos jeder Größenordnung für landwirtschaftliche Betriebe und Biogasanlagen, mit und ohne Seitenwände, und führen alle notwendigen Arbeiten aus: Vom Aufstellen der Silowände (verschiedene Typen möglich) über den Bau säurefester Entwässerungsanlagen (Gärsaftabscheider), das Asphaltieren von Siloflächen und Zufahrten bis hin zur säurefesten Versiegelung und Abdichtung - bei uns erhalten Sie alle Leistungen aus einer Hand.
Deshalb gilt nach § 62 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG): „Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Silagesickersäften müssen so beschaffen sein und so eingebaut, aufgestellt, unterhalten und betrieben werden, dass der bestmögliche Schutz der Gewässer vor Verunreinigung oder sonstiger nachteiliger Veränderung ihrer Eigenschaften erreicht wird.“ Hinsichtlich der technischen Anforderungen gilt grundsätzlich Anhang 1 der Anlagenverordnung – VAwS vom 17.12.1997 in der z. Z. geltenden Fassung. Vorgeschrieben ist eine flüssigkeitsundurchlässige Bauweise.
Die Siloplatte/der Fahrsilo muss außerdem gegen Gärsäfte beständig sein; dies gilt auch für Rohrleitungen und Auffangbehälter. Ergänzend zur o. g. VAwS sind u. a. die Anforderungen der DIN 11622, „Gärfuttersilos und Güllebehalter“ zu erfüllen. Selbstverständlich sind wir auch Ihr Ansprechpartner für die Projektbau in Beton.